NIS2 -Compliance
Die NIS2-Richtlinie dient dazu, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern und Organisationen dabei zu unterstützen, sich besser gegen die zunehmenden Bedrohungen im digitalen Raum zu schützen.
Die NIS2-Richtlinie sieht strengere Strafen für die Nichteinhaltung vor. Diese können Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Unternehmen sind verpflichtet, erhebliche Cybervorfälle unverzüglich an die zuständigen nationalen Behörden zu melden. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Vorfalls erfolgen.
Setzen Sie notwendige Schritte mit uns um:
- Getroffene Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
- Risikobewertungen durchfürhen
- Vorfälle analysieren und melden
Verantwortung der Unternehmensleitung
Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für das Management & Personal
Regelmäßige Berichterstattung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen
Regelmäßige Audits und Inspektionen durchführen. Befugnis, Anordnungen zur Behebung von Sicherheitsmängeln erteilen.
Einrichtung von Governance-Strukturen, die die Einhaltung der Richtlinien gewährleisten
Wir beraten Sie gerne.
Einheitliche Sicherheitsstandards
Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten EU ein einheitliches Sicherheitsniveau zu schaffen. Dies kann insbesondere für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, von Vorteil sein, da sie nicht mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften umgehen müssen.
- Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen
- Schutz sensibler Daten
- Vermeidung von Betriebsunterbrechungen
Rechtliche Verpflichtung
Organisationen, die unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fallen, sind gesetzlich verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen. Nichteinhaltung kann zu erheblichen Geldstrafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
- Gesetzlich verpflichtet die Anforderungen zu erfüllen
- Berichterstattungspflichten
- Überwachung und Durchsetzung
Wer muss NIS2 erfüllen?
Unternehmen und Organisationen, die als Betreiber wesentlicher Dienste klassifiziert sind, z.B. in den Bereichen Energie, Transport, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und -verteilung sowie digitale Infrastruktur.
- Digitale Infrastruktur (z.B. Rechenzentren, Cloud-Dienste)
- Transport & Spedition
- Weitere...
Organisationen müssen umfassendere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die auf die spezifischen Risiken abgestimmt sind.
